07-04-2014, 22:25
Hallo
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Vollstreckungsbeschluß. Ich wurde anfang 2013 nach §850c wegen rückständigem Unterhalt direkt bei den Drittschuldnern gepfändet damals noch im Namen der Kinder,weil dieser Beschluß so intelligent verfasst war, so das ihn niemand so richtig verstanden hat gab es im laufe des Jahres mehrere klarstellende Beschlüsse.
So kam dann ein Beschluss das laufender Unterhalt auch gepfändet ist sowie einer der besagt wie die Reihenfolge bei den Drittschuldner ist , bei der vielzahl der Beschlüsse änderte sich irgendwann auch der Name des Gläubigers auf einmal waren es nicht mehr die Kids sondern die Exe.
Ende letzten Jahres hat nun der RA der Exe einen Beschluss nach §850d erwirkt der mich auf 800€ setzt gegen den ich Erinnerung einlegte mit der Begründung wäre zu wenig wurde mir leider ablehnen beschieden . Anfang diesen Jahres habe ich nun wieder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt und beantragt den Beschluss aufzuheben da in diesem Beschluss Exe als Gläubigerin steh und nicht die Kinder.
Nun schreibt der RA an den Rechtspfleger das es eine Namensverwechslung seitens des Gericht war und er den Fehler in seinem Antrag übernommen hat und meine Antrtag abgelehnt werden soll.
Ich möchte das so aber nicht hinnehmen und dem Ra schon noch etwas Arbeit bescheren deshalb hätte ich von euch gerne ein paar Antworten wie ich dem entgegen treten könnte.
gruss
ich hätte da mal eine Frage zum Thema Vollstreckungsbeschluß. Ich wurde anfang 2013 nach §850c wegen rückständigem Unterhalt direkt bei den Drittschuldnern gepfändet damals noch im Namen der Kinder,weil dieser Beschluß so intelligent verfasst war, so das ihn niemand so richtig verstanden hat gab es im laufe des Jahres mehrere klarstellende Beschlüsse.
So kam dann ein Beschluss das laufender Unterhalt auch gepfändet ist sowie einer der besagt wie die Reihenfolge bei den Drittschuldner ist , bei der vielzahl der Beschlüsse änderte sich irgendwann auch der Name des Gläubigers auf einmal waren es nicht mehr die Kids sondern die Exe.
Ende letzten Jahres hat nun der RA der Exe einen Beschluss nach §850d erwirkt der mich auf 800€ setzt gegen den ich Erinnerung einlegte mit der Begründung wäre zu wenig wurde mir leider ablehnen beschieden . Anfang diesen Jahres habe ich nun wieder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt und beantragt den Beschluss aufzuheben da in diesem Beschluss Exe als Gläubigerin steh und nicht die Kinder.
Nun schreibt der RA an den Rechtspfleger das es eine Namensverwechslung seitens des Gericht war und er den Fehler in seinem Antrag übernommen hat und meine Antrtag abgelehnt werden soll.
Ich möchte das so aber nicht hinnehmen und dem Ra schon noch etwas Arbeit bescheren deshalb hätte ich von euch gerne ein paar Antworten wie ich dem entgegen treten könnte.
gruss