08-04-2014, 07:04
Hallo an Alle
Es gibt neues zum Fall
Die Deutsche Rentenversicherung hat bereits am 15.03.2013 die dauerhafte, volle Erwerbsminderung meines Sohnes ab 01.01.2013 festgestellt.
Der zuständige Sozialleistungsträger hat meinem Sohn zur Zeit eine Grundsicherungsleistung von mtl. 211,28 gewährt. Diese Leistung gilt nur für die Wochenenden und Ferienzeiten, weil sein Bedarf im Internat(Bafög finanziert) voll gedeckt ist. Auf Grund der Internatsunterbringung wurde die Grundsicherungsleistung von mtl. 422,55 um 50% gekürzt.
Kosten für Wohnen und Heizung wurden von der Mutter nicht geltend gemacht(warum auch immer?) und sich in der Berechnung auch nicht berücksichtigt.
Die Grundsicherungsleistung wurde nur auf Darlehnsbasis gewährt. Der Sozialleistungsträger ist der Ansicht, dass Unterhalt durchgesetzt werden muss und dieser die Grundsicherungsleistung mindert.
Die Mutter/Betreuerin hat die Ansprüche aus dem Verfahren an den Sozialleistungsträger unwiderruflich abgetreten.
Mit diesem Wissen geht es am Donnerstag zum OLG-Termin.
Gruss
Gekko
Es gibt neues zum Fall
Die Deutsche Rentenversicherung hat bereits am 15.03.2013 die dauerhafte, volle Erwerbsminderung meines Sohnes ab 01.01.2013 festgestellt.
Der zuständige Sozialleistungsträger hat meinem Sohn zur Zeit eine Grundsicherungsleistung von mtl. 211,28 gewährt. Diese Leistung gilt nur für die Wochenenden und Ferienzeiten, weil sein Bedarf im Internat(Bafög finanziert) voll gedeckt ist. Auf Grund der Internatsunterbringung wurde die Grundsicherungsleistung von mtl. 422,55 um 50% gekürzt.
Kosten für Wohnen und Heizung wurden von der Mutter nicht geltend gemacht(warum auch immer?) und sich in der Berechnung auch nicht berücksichtigt.
Die Grundsicherungsleistung wurde nur auf Darlehnsbasis gewährt. Der Sozialleistungsträger ist der Ansicht, dass Unterhalt durchgesetzt werden muss und dieser die Grundsicherungsleistung mindert.
Die Mutter/Betreuerin hat die Ansprüche aus dem Verfahren an den Sozialleistungsträger unwiderruflich abgetreten.
Mit diesem Wissen geht es am Donnerstag zum OLG-Termin.
Gruss
Gekko