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Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt
#6
(08-04-2014, 08:57)p schrieb: Bei dem Einkommen bekommst du doch Verfahrenskostenhilfe, hast du schon mal auf Umgang geklagt?


Nein eingeklagt habe ich bisher nix....

Ich hatte mich schriftlich ans Jugendamt gewannt...die haben dann nen 'Vermittelungsgespräch' zwischen mir und der 'Kindesmutter'gemacht.
Das ganze fand dann im Jugendamt statt.
Sie war mit ihrem Partner da und erzählte was von wegen die beiden wollen heiraten und der Typ will den Kleinen Adoptieren.
Daraufhin habe ich mich nicht weiter beim Jugendamt gemeldet weil ich dachte..Gut wenn die Heiraten und er Adoptiert dann hat der kleine ja wenigsten ne ruhige Kindheit und ich bin die Schergen vom Amt los.....
Geheiratet haben die bis heute nicht.....angeblich Heiraten sie im Sommer ...
Jetzt habe ich um mich mal ins Gedächniss zu rufen ihr nen Brief geschrieben mit der bitte um Auskunft über die persönliche Verhältnisse des Kindes....Zurück kam ein nichstagender 3 Zeiler (nach Rücksprache mit dem Jugendamt wie sie schrieb)..und ...Eine bitte ich möge mich doch bitte mal Entscheiden was denn nun mit Umgang ist....
Könnte das ne Falle sein ?Bekannte haben mir erzählt das sie mit dem Brief zu ihrem geliebten Jugendamt rennen will...
Besteht hier die Gefahr das wenn ich ihr jetzt schriftlich gebe das ich auf mein Umgangsrecht verzichte wenn sie heiratet und er adoptiert....Das mit das Amt hinterher nen Strick rausdreht....?????
Also wenn er gelogen hat mit Adoption um weiter Kohle bei mir abzugreifen...bin ich dann mein Umgangsrecht los?Wie würdet ihr euch jetzt Verhalten?
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Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 07:47
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von p__ - 08-04-2014, 08:57
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