Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt
#9
(08-04-2014, 11:48)MitGlied schrieb: Du solltest deine Finanzen dahin gehend bereinigen, dass du ein nackter Mann bist, dem Pfändungen egal sind. Danach kannst du kannst du entweder Aufstocker machen, oder/und eben gegen die Titel weiter klagen und die Justiz beschäftigen bis sie zusammenbricht.


Bargeld und Geld (Vermögen) auf dem Konto habe ich ja leider nicht...

Wie ist denn das mit der Pfändung von Haushaltsgegenständen? ..

Pfändet der Gerichtsvollzieher jetzt meine Schrankwand (600 Euro neu )

PC circa 6 Jahre alt mit neuem Boxensystem....

nagelneues Festnetztelefon???

Fachbildschrim neuwertig um die 250Euro ....

Nimmt der etwa auch Waschmaschine ,Microwelle usw mit ????
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 07:47
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von p__ - 08-04-2014, 08:57
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 11:35
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von p__ - 08-04-2014, 10:34
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 12:02
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von p__ - 08-04-2014, 12:02
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 16:23
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von the notorious iglu - 08-04-2014, 18:20
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von M30 - 08-04-2014, 18:48
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von the notorious iglu - 08-04-2014, 18:56
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von the notorious iglu - 08-04-2014, 21:00
RE: Schuldenhöhe bei Kindesunterhalt - von Nappo - 08-04-2014, 21:09

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste