08-04-2014, 20:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-04-2014, 20:03 von LoveNoBitch.)
(08-04-2014, 19:19)wackelpudding schrieb: Bis der Beschluß rechtkräftig ist, würde ich die Umgangssache auf direkte schriftliche Kommunikation mit der Mutter (ohne Anwalt) beschränken...
Das mach ich; insofern ja auch gar kein großes Problem, das Herr RA erst in 2 Wochen Zeit für mich hat.....
(08-04-2014, 19:43)raid schrieb: Jedenfalls war für mich das gSR der Rettungsanker in Sachen Umgang schlechtin, da sie mich somit als gleichberechtigt wahrnehmen muss. Traurig, dass man als Mann in diesem Land hoffen muss, gleichberechtigt sein zu dürfen ;-)
Genauso sehe ich das auch....
Auch wenn ich keine große Hoffnung habe daß das bei Frau Mama auch wirklich so ankommt...
Aber zumindest der erste Schritt auf einem langen Weg.
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet