08-04-2014, 21:16
Also wenn die Ex schon mietfrei wohnt und ALG II bezieht und insofern versorgt ist, würde ich nicht einsehen, einen weiteren Sponsorvertrag zu bedienen.
Treibt sie es auf die Spitze, dass sich das Zahlen von Unterhalt nicht verhindern lässt, würde ich dem Amt einen Mietvertrag vorlegen und Miete verlangen.
Und ob Sittenwidrigkeit vorliegt, muss erst einmal festgestellt werden. Dazu muss die Ex-Frau vor Gericht. Also abwarten.
Treibt sie es auf die Spitze, dass sich das Zahlen von Unterhalt nicht verhindern lässt, würde ich dem Amt einen Mietvertrag vorlegen und Miete verlangen.
Und ob Sittenwidrigkeit vorliegt, muss erst einmal festgestellt werden. Dazu muss die Ex-Frau vor Gericht. Also abwarten.