09-04-2014, 08:22
Ist denn überhaupt nachehelicher Unterhalt beantragt und gefordert?
Üblicherweise wird das doch im Verbundverfahren gemacht, d.h. keine Scheidung ohne Regelung von Zugewinn/Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich.
Wenn Du geschieden wurdest, ohne dass ein nachehelicher Unterhalt geurteilt wurde, bist Du zunächst raus. Kein Geld mehr zahlen an Exe, das könnte als freiwillige nacheheliche Solidarität gewertet werden und zu einer Verurteilung führen. Wenn die Nutzung der Eigentumswohnung nicht als geldwerter Vorteil im Urteil steht, dann musst Du Miete verlangen, und zwar die ortsübliche Kaltmiete - keinen Cent an den Nebenkosten zahlen, nicht mal die Schornsteinfegergebühren!
Austriake
Üblicherweise wird das doch im Verbundverfahren gemacht, d.h. keine Scheidung ohne Regelung von Zugewinn/Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich.
Wenn Du geschieden wurdest, ohne dass ein nachehelicher Unterhalt geurteilt wurde, bist Du zunächst raus. Kein Geld mehr zahlen an Exe, das könnte als freiwillige nacheheliche Solidarität gewertet werden und zu einer Verurteilung führen. Wenn die Nutzung der Eigentumswohnung nicht als geldwerter Vorteil im Urteil steht, dann musst Du Miete verlangen, und zwar die ortsübliche Kaltmiete - keinen Cent an den Nebenkosten zahlen, nicht mal die Schornsteinfegergebühren!
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1