09-04-2014, 11:08
Nein, @Theo,
Die Mutter hat sich verpflichtet oder wurde verpflichtet sich an den Fahrten zu beteiligen. Daran hat sie sich nicht gehalten. Insofern geht es hier nicht um bloße Rechthaberei. Eine sofortige Reaktion in der Form, ein Ordnungsgeld zu beantragen, hätte dem wahrscheinlich Einhalt geboten. Ohne eine Reaktion fühlte sich die Mutter bestätigt und ermächtigt, die Sache auf die Spitze zu treiben und hat, wie nicht unüblich, bei Gericht einen fruchtbaren Boden gefunden.
So oder so ist der Drops gelutscht und der TO sollte den geordneten Rückzug antreten, das Sorgerecht mitnehmen und auf die nächste Gelegenheit warten.
Die Mutter hat sich verpflichtet oder wurde verpflichtet sich an den Fahrten zu beteiligen. Daran hat sie sich nicht gehalten. Insofern geht es hier nicht um bloße Rechthaberei. Eine sofortige Reaktion in der Form, ein Ordnungsgeld zu beantragen, hätte dem wahrscheinlich Einhalt geboten. Ohne eine Reaktion fühlte sich die Mutter bestätigt und ermächtigt, die Sache auf die Spitze zu treiben und hat, wie nicht unüblich, bei Gericht einen fruchtbaren Boden gefunden.
So oder so ist der Drops gelutscht und der TO sollte den geordneten Rückzug antreten, das Sorgerecht mitnehmen und auf die nächste Gelegenheit warten.