09-04-2014, 17:00
(09-04-2014, 16:56)Timo Sassi schrieb: Beantrage bei Gericht unter Schilderung der Sachlage die Festsetzung eines saftigen Ordnungsgeldes im Vorwege für den Fall der Zuwiderhandlung. Könnte gut sein, das der Mutti dann die Lust vergeht, sich nicht an den Beschluss zu halten.
Das Problem ist, dass das bis diese Woche Samstag auf dem Schriftwege nicht hinhauen wird. Kann man in solchen Fällen die Richterin anrufen?