09-04-2014, 17:09
Was ich geschrieben habe geht sowieso nicht, wie ich meine, aber das wäre ein entsprechendes Signal gewesen. Wenn es aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, nützt das auch nichts.
Na gut, wenn sie ihn dann zum vorgesehen Zeitpunkt nicht am vorgesehenen Ort übergibt, dann kannst du ganz normal die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragen.
Können kannst du das wohl schon. Ob es etwas bringt weiß ich nicht. Du kannst dir auch über eine einstweilige Anordnung für die betreffende Zeit das ABR übertragen lassen oder es zumindest beantragen.
Na gut, wenn sie ihn dann zum vorgesehen Zeitpunkt nicht am vorgesehenen Ort übergibt, dann kannst du ganz normal die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragen.
(09-04-2014, 17:00)resistance01 schrieb: Kann man in solchen Fällen die Richterin anrufen?
Können kannst du das wohl schon. Ob es etwas bringt weiß ich nicht. Du kannst dir auch über eine einstweilige Anordnung für die betreffende Zeit das ABR übertragen lassen oder es zumindest beantragen.