09-04-2014, 17:45
Ja, beim Jugendamt. Sorry!
Es ist ja egal, wann das bei Gericht eingeht. Der Gedanke dahinter ist ja, der Mutter mit dem Zaunpfahl zu winken, insofern muss das Schreiben rechtzeitig an die Mutter weitergeleitet werden. Auf der anderen Seite kannst du ihr ja eine Abschrift zukommen lassen.![Smile Smile](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/smile.gif)
Alternativ kannst du auch einen Ordnungsgeldantrag schreiben und der Mutter eine Kopie zukommen lassen mit dem Hinweis, dass der sofort rausgeht, sollte das Kind nicht wie vereinbart für die Ferien übergeben werden.
Es ist ja egal, wann das bei Gericht eingeht. Der Gedanke dahinter ist ja, der Mutter mit dem Zaunpfahl zu winken, insofern muss das Schreiben rechtzeitig an die Mutter weitergeleitet werden. Auf der anderen Seite kannst du ihr ja eine Abschrift zukommen lassen.
![Smile Smile](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/smile.gif)
Alternativ kannst du auch einen Ordnungsgeldantrag schreiben und der Mutter eine Kopie zukommen lassen mit dem Hinweis, dass der sofort rausgeht, sollte das Kind nicht wie vereinbart für die Ferien übergeben werden.