09-04-2014, 20:55
Aber wenn ihr nur die Hälfte gehört, kann man dann nicht für die andere Hälfte eine Nutzungsentschädigung verlangen?
Und wer will entscheiden, ob ich für die Nutzung meiner Wohnungshälfte etwas verlangen darf oder nicht?
Und wer will entscheiden, ob ich für die Nutzung meiner Wohnungshälfte etwas verlangen darf oder nicht?