10-04-2014, 11:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-04-2014, 11:07 von resistance01.)
So, die Richterin lässt durch Ihre Sekretärin mitteilen, dass im Vorhinein nichts unternommen werden könne.
Sollte die Herausgabe des Kindes tatsächlich nicht wie im Beschluss vorgesehen stattfinden, solle ich einen Antrag auf Ordnungsmittel stellen, der dann entsprechend geprüft würde.
Auf meine Nachfrage hin wurde mir nochmals bestätigt, dass eine etwaige vor dem Beschluss getroffene Privatvereinbarung, die es ja hier noch nicht einmal in verbindlicher Form gibt, weil sie nie unterzeichnet wurde und die KM sich kein einziges Mal dran gehalten hat, nichtig ist.
Es zähle allein der letzte Beschluss.
Probatum est.
Bin mal gespannt, ob ich meinen Sohn am Samstag bekomme.
Das JA hat sich übrigens tatsächlich telephonisch ins Zeug gelegt:
Die Vertretung unserer Sachbearbeiterin hat mir allen Ernstes vorgehalten, in ihren Notizen stünde aber, dass laut Vereinbarung der Sohnemann die erste Woche der Osterferien zur KM solle, und dass selbige sich doch darauf verlassen habe. Mein Einwurf, dass diese Vereinbarung von der KM nie eingehalten wurde, weswegen ich ja ein Verfahren in Gang gesetzt hätte, dessen Ausgang in Form eines rechtskräftigen Beschlusses ja wohl bindend sei, beeindruckte sie gar nicht. Die Tatsache, dass ich mich vor dem Umgangsverfahren mehrfach vergebens auf nämliche Vereinbarung verlassen habe, ebenso wenig. Typisch JA eben.
Mami wolle sich noch mal bei ihrem Anwalt Rat holen. Wenn der nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird er ihr doch hoffentlich sagen, wie sich die Sache verhält, oder?
Sollte die Herausgabe des Kindes tatsächlich nicht wie im Beschluss vorgesehen stattfinden, solle ich einen Antrag auf Ordnungsmittel stellen, der dann entsprechend geprüft würde.
Auf meine Nachfrage hin wurde mir nochmals bestätigt, dass eine etwaige vor dem Beschluss getroffene Privatvereinbarung, die es ja hier noch nicht einmal in verbindlicher Form gibt, weil sie nie unterzeichnet wurde und die KM sich kein einziges Mal dran gehalten hat, nichtig ist.
Es zähle allein der letzte Beschluss.
Probatum est.
Bin mal gespannt, ob ich meinen Sohn am Samstag bekomme.
Das JA hat sich übrigens tatsächlich telephonisch ins Zeug gelegt:
Die Vertretung unserer Sachbearbeiterin hat mir allen Ernstes vorgehalten, in ihren Notizen stünde aber, dass laut Vereinbarung der Sohnemann die erste Woche der Osterferien zur KM solle, und dass selbige sich doch darauf verlassen habe. Mein Einwurf, dass diese Vereinbarung von der KM nie eingehalten wurde, weswegen ich ja ein Verfahren in Gang gesetzt hätte, dessen Ausgang in Form eines rechtskräftigen Beschlusses ja wohl bindend sei, beeindruckte sie gar nicht. Die Tatsache, dass ich mich vor dem Umgangsverfahren mehrfach vergebens auf nämliche Vereinbarung verlassen habe, ebenso wenig. Typisch JA eben.
Mami wolle sich noch mal bei ihrem Anwalt Rat holen. Wenn der nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird er ihr doch hoffentlich sagen, wie sich die Sache verhält, oder?