10-04-2014, 11:21
Für die Hälfte der Wohnung kann er Miete für seine Hälfte verlangen. Das ergibt sich aus dem Zivilrecht.
Er kann sein Eigentum nicht nutzen. Also kann er "Miete" verlangen.
Wäre so ein Beispiel:
https://openjur.de/u/147627.html
OLG Hamm · Urteil vom 1. Juli 2010 · Az. II-3 UF 222/09
Unterhalt hat die Ex ja noch nicht geltend gemacht. Ob er seine Miete nun bekommt oder weniger Unterhalt zahlt. Unterm Strich ist es egal.
Er kann sein Eigentum nicht nutzen. Also kann er "Miete" verlangen.
Wäre so ein Beispiel:
https://openjur.de/u/147627.html
OLG Hamm · Urteil vom 1. Juli 2010 · Az. II-3 UF 222/09
Unterhalt hat die Ex ja noch nicht geltend gemacht. Ob er seine Miete nun bekommt oder weniger Unterhalt zahlt. Unterm Strich ist es egal.