Moin.
Jugendämter MÜSSEN gar nichts, solange ein Kind nicht in Lebensgefahr ist. Darüber hinaus steht ihnen ein weiter Ermessensspielraum für ihr Entscheiden und Handeln zu.
Ausfall oder Verschiebung von Umgang gilt nicht als lebensgefährlich.
Das ist auch der Grund, weshalb das Gericht mitteilten ließ, daß VOR dem fraglichen Umgang nichts mehr unternommen werde(n könne).
-
resist,
ich denke, hier ist jetzt eine pragmatische Lösung gefragt.
Wie sieht denn die Alternative zur ersten Woche aus?
Wenn die Vereinbarung, auf die sich die Mutter beruft - erste Woche bei ihr, zweite bei Dir - lautet, dann nimm das eben so, bevor gar kein Umgang zustande kommt, weil Du auf erst Woche bestehst.
Zukünftig sollten allerdings Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um im Falle einer erneuten Störung mütterlicherseits, RECHTZEITIG robust FÜR den Umgang eintreten und ihn organisieren zu können.
Gerichte sehen es nicht gern, wenn die Parteien mit Ordnungsgeldanträgen fuchteln, sind sie doch gehalten, die Eltern zu befrieden. Mit Blick auf das Kind Besser die Regelverstöße benennen und es dem Gericht überlassen, wie es den Umgang durchsetzt.
S.
Jugendämter MÜSSEN gar nichts, solange ein Kind nicht in Lebensgefahr ist. Darüber hinaus steht ihnen ein weiter Ermessensspielraum für ihr Entscheiden und Handeln zu.
Ausfall oder Verschiebung von Umgang gilt nicht als lebensgefährlich.
Das ist auch der Grund, weshalb das Gericht mitteilten ließ, daß VOR dem fraglichen Umgang nichts mehr unternommen werde(n könne).
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resist,
ich denke, hier ist jetzt eine pragmatische Lösung gefragt.
Wie sieht denn die Alternative zur ersten Woche aus?
Wenn die Vereinbarung, auf die sich die Mutter beruft - erste Woche bei ihr, zweite bei Dir - lautet, dann nimm das eben so, bevor gar kein Umgang zustande kommt, weil Du auf erst Woche bestehst.
Zukünftig sollten allerdings Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um im Falle einer erneuten Störung mütterlicherseits, RECHTZEITIG robust FÜR den Umgang eintreten und ihn organisieren zu können.
Gerichte sehen es nicht gern, wenn die Parteien mit Ordnungsgeldanträgen fuchteln, sind sie doch gehalten, die Eltern zu befrieden. Mit Blick auf das Kind Besser die Regelverstöße benennen und es dem Gericht überlassen, wie es den Umgang durchsetzt.
S.