10-04-2014, 16:42
Er vermietet ja auch nicht das Eigentum der Ex, sondern seines. Er erhält also Miete für seinen hälftigen Anteil.
Kann man also doch.
Jedoch müsste geklärt werden, ob es sich um einen Miteigentumsanteil oder Gesamthandseigentum handelt. Geht aus dem Grundbuch hervor.
Bei Gesamthandseigentum wäre es dann die "Nutzungsentschädigung".
Kann man also doch.
Jedoch müsste geklärt werden, ob es sich um einen Miteigentumsanteil oder Gesamthandseigentum handelt. Geht aus dem Grundbuch hervor.
Bei Gesamthandseigentum wäre es dann die "Nutzungsentschädigung".