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unter welchen Bedingungen ist ein Unterhaltsverzicht (nachehel. Unterhalt) möglich?
#15
Er vermietet ja auch nicht das Eigentum der Ex, sondern seines. Er erhält also Miete für seinen hälftigen Anteil.
Kann man also doch.
Jedoch müsste geklärt werden, ob es sich um einen Miteigentumsanteil oder Gesamthandseigentum handelt. Geht aus dem Grundbuch hervor.
Bei Gesamthandseigentum wäre es dann die "Nutzungsentschädigung".
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RE: unter welchen Bedingungen ist ein Unterhaltsverzicht (nachehel. Unterhalt) möglich? - von Nappo - 10-04-2014, 16:42

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