10-04-2014, 16:58
Nein. Einschlägig sind hier §§ 1361b BGB und 745 Abs.2 BGB.
1568a BGB geht nicht von einem Gemeinschaftseigentum aus. Daher auch ein evtl. Mietverhältnis.
Das ganze kannst du auch hier noch einmal nachlesen:
http://www.iww.de/fk/archiv/nutzungsents...alt-f33142
Ist zwar ein bisschen veraltet, gilt aber meine ich immer noch. So einfach ist das alles nicht. Aber abgesehen davon läuft es immer noch auf ein Nullsummenspiel hinaus.
1568a BGB geht nicht von einem Gemeinschaftseigentum aus. Daher auch ein evtl. Mietverhältnis.
Das ganze kannst du auch hier noch einmal nachlesen:
http://www.iww.de/fk/archiv/nutzungsents...alt-f33142
Ist zwar ein bisschen veraltet, gilt aber meine ich immer noch. So einfach ist das alles nicht. Aber abgesehen davon läuft es immer noch auf ein Nullsummenspiel hinaus.