10-04-2014, 17:47
Hi
...zurück aus Nürnberg
Es gab heute noch keine Entscheidung. Termin zur Verkündung am 8.5.14.
Der heutigen Termin dauerte über 1,5 Std. Die Richter am OLG haben sich nun erstmals im Verfahren mit dem Thema SGB XII und der Grundsicherung auseinandergesetzt. Von ihnen wurde Unterhalt bei Grundsicherung vom Prinzip her verneint. Sie haben bestätigt, dass Grusi vorrangig zu Unterhalt ist. Auch ist die bisher noch nicht gewährte Grundsicherung ab dem Tag der Antragsstellung bis zu Tag des Bescheids (01.01.2013 bis 31.03.2014) fiktiv zu rechnen.
Ihnen wurde auch klar, dass gezahlter Unterhalt von den Leistungen der Grundsicherung abgezogen wird und dieser Unterhalt für den Berechtigten nur ein Nullsummenspiel ist.
Die Gegenseite hat dies anfänglich nicht akzeptiert, musste jedoch im weiteren Verlauf des Termins klein beigeben.
Vom OLG wird noch geprüft, ob ein Unterhaltsanspruch über dem bereits vorhandenen Leistungen wie Bafög, Kindergeld und Grundsicherung besteht.
Einen solchen sah aber der vorsitzende Richter nicht.
Gruss
Gekko
...zurück aus Nürnberg
Es gab heute noch keine Entscheidung. Termin zur Verkündung am 8.5.14.
Der heutigen Termin dauerte über 1,5 Std. Die Richter am OLG haben sich nun erstmals im Verfahren mit dem Thema SGB XII und der Grundsicherung auseinandergesetzt. Von ihnen wurde Unterhalt bei Grundsicherung vom Prinzip her verneint. Sie haben bestätigt, dass Grusi vorrangig zu Unterhalt ist. Auch ist die bisher noch nicht gewährte Grundsicherung ab dem Tag der Antragsstellung bis zu Tag des Bescheids (01.01.2013 bis 31.03.2014) fiktiv zu rechnen.
Ihnen wurde auch klar, dass gezahlter Unterhalt von den Leistungen der Grundsicherung abgezogen wird und dieser Unterhalt für den Berechtigten nur ein Nullsummenspiel ist.
Die Gegenseite hat dies anfänglich nicht akzeptiert, musste jedoch im weiteren Verlauf des Termins klein beigeben.
Vom OLG wird noch geprüft, ob ein Unterhaltsanspruch über dem bereits vorhandenen Leistungen wie Bafög, Kindergeld und Grundsicherung besteht.
Einen solchen sah aber der vorsitzende Richter nicht.
Gruss
Gekko