10-04-2014, 18:55
Hier mein Schreiben, dass ich der RAin innerhalb der von ihr gesetzten Frist habe zukommen lassen. Mal schauen, was jetzt passiert...
(Sohn)
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
ich danke Ihnen für ihr Schreiben vom xx.03.2014 und komme Ihrer Bitte um Antwort gerne nach.
Bekanntlich hatte ja das Verhältnis von (Sohn) zu seiner Mutter zur Folge, dass er sich nach dem Osterumgang 2013 weigerte, zu ihr zurück zu kehren. Die weitere Entwicklung ist Ihnen aus meiner Stellungnahme vom xx. Februar 2014 bekannt, abgegeben auf Anfrage des Familiengerichtes.
Mit email vom xx.03.2014 teilte mir Frau (Mutter) mit, dass sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt habe und bat um meine Zustimmung zur Teilnahme von (Sohn). Daraufhin erbat ich von Frau (Mutter) mit email vom xx.03.2014 Kopien der ärztlichen Befunde und Empfehlungen, wonach Kurmaßnahmen für (Sohn) angezeigt seien. Die Antwort hierauf steht noch aus.
Nachdem Frau (Mutter) keine Zustimmung erteilte, ermöglichte das Verfahren xx F xxx/13 beim Familiengericht die Inanspruchnahme therapeutischer Hilfen für (Sohn), sodass ich die beauftragte Praxis bereits über das Begehren von Frau (Mutter) informieren konnte. Ihr v. g. Schreiben wurde dort jetzt mit (Sohn) in einer therapeutischen Sitzung bearbeitet. Aus kindertherapeutischer Sicht bestehen Einwände dagegen, dass (Sohn) seine Mutter in eine auf deren Belange orientierte Maßnahme begleitet; dies widerspräche den hier verfolgten therapeutischen Zielen. Es wäre auch davon auszugehen, dass bereits Erreichtes beschädigt würde, zumal (Sohn) nicht in die Kur seiner Mutter mit möchte.
Nach meiner Kenntnis ist die Durchführung einer Kur für Frau (Mutter) nicht davon abhängig, dass (Sohn) daran teilnimmt, d. h. ihr entstünden insofern keinerlei Nachteile.
Als an den Kinderrechten über die eigene Angelegenheit hinaus interessierter Mensch würde ich mich zudem freuen, wenn Sie zukünftig auf die floskelhafte Verwendung von „im Interesse des Kindes“ verzichten könnten und ich darf Sie gleichermaßen -da, wo angebracht- zu substanziellem Vortrag ermutigen.
Mit freundlichen Grüßen
(Sohn)
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
ich danke Ihnen für ihr Schreiben vom xx.03.2014 und komme Ihrer Bitte um Antwort gerne nach.
Bekanntlich hatte ja das Verhältnis von (Sohn) zu seiner Mutter zur Folge, dass er sich nach dem Osterumgang 2013 weigerte, zu ihr zurück zu kehren. Die weitere Entwicklung ist Ihnen aus meiner Stellungnahme vom xx. Februar 2014 bekannt, abgegeben auf Anfrage des Familiengerichtes.
Mit email vom xx.03.2014 teilte mir Frau (Mutter) mit, dass sie eine Mutter-Kind-Kur beantragt habe und bat um meine Zustimmung zur Teilnahme von (Sohn). Daraufhin erbat ich von Frau (Mutter) mit email vom xx.03.2014 Kopien der ärztlichen Befunde und Empfehlungen, wonach Kurmaßnahmen für (Sohn) angezeigt seien. Die Antwort hierauf steht noch aus.
Nachdem Frau (Mutter) keine Zustimmung erteilte, ermöglichte das Verfahren xx F xxx/13 beim Familiengericht die Inanspruchnahme therapeutischer Hilfen für (Sohn), sodass ich die beauftragte Praxis bereits über das Begehren von Frau (Mutter) informieren konnte. Ihr v. g. Schreiben wurde dort jetzt mit (Sohn) in einer therapeutischen Sitzung bearbeitet. Aus kindertherapeutischer Sicht bestehen Einwände dagegen, dass (Sohn) seine Mutter in eine auf deren Belange orientierte Maßnahme begleitet; dies widerspräche den hier verfolgten therapeutischen Zielen. Es wäre auch davon auszugehen, dass bereits Erreichtes beschädigt würde, zumal (Sohn) nicht in die Kur seiner Mutter mit möchte.
Nach meiner Kenntnis ist die Durchführung einer Kur für Frau (Mutter) nicht davon abhängig, dass (Sohn) daran teilnimmt, d. h. ihr entstünden insofern keinerlei Nachteile.
Als an den Kinderrechten über die eigene Angelegenheit hinaus interessierter Mensch würde ich mich zudem freuen, wenn Sie zukünftig auf die floskelhafte Verwendung von „im Interesse des Kindes“ verzichten könnten und ich darf Sie gleichermaßen -da, wo angebracht- zu substanziellem Vortrag ermutigen.
Mit freundlichen Grüßen
Wer nicht taktet, wird getaktet...