11-04-2014, 08:32
@Timo: Du darfst nicht außer Acht lassen, dass es immernoch den großen Unterschied zwischen Gesamthandsgemeinschaft und Miteigentumsanteil gibt!
Siehe www.teilungsversteigerung.net
Du redest hier von dem Ersteren. Da ist auch die Teilungsversteigerung nicht so einfach.
M.E. ist der vorliegende Fall ein Miteigentumsanteil. Da hat der Richter wenig Chancen.
Siehe www.teilungsversteigerung.net
Du redest hier von dem Ersteren. Da ist auch die Teilungsversteigerung nicht so einfach.
M.E. ist der vorliegende Fall ein Miteigentumsanteil. Da hat der Richter wenig Chancen.