Klingt für mich 'n bisl 'geschraubt'. Aber gut, ist Dein Stil, wp.
Wenn die Anwältin nicht ganz doof ist, dann kann sie Dir Dein Schreiben um die Ohren hauen:
Gerade WEIL die Beziehung des Kindes zur Mutter belastet ist, könnte die Mutter-Kind-Kur zu befürworten sein.
Die RAin könnte Beweisanträge für Deine Behauptungen stellen, daß aus therapeutischer Sicht... die Kind ... nicht usw. usf.
Zudem bist Du verpflichtet den Umgang des Kindes (die Beziehung) mit der Mutter aktiv und mit allen pädagogischen Mitteln zu fördern. Dazu könnte auch die Zustimmung gehören, daß das Kind die Mutter begleitet.
Deine Weigerung könnte Dir insofern schwer auf die Füße fallen.
'Interessen des Kindes' ist eine Formulierung aus der Sphäre des EGMR. Wäre Dir statt dessen das deutsche 'Kindeswohl' und seine Gefährdung lieber?
S.
Wenn die Anwältin nicht ganz doof ist, dann kann sie Dir Dein Schreiben um die Ohren hauen:
Gerade WEIL die Beziehung des Kindes zur Mutter belastet ist, könnte die Mutter-Kind-Kur zu befürworten sein.
Die RAin könnte Beweisanträge für Deine Behauptungen stellen, daß aus therapeutischer Sicht... die Kind ... nicht usw. usf.
Zudem bist Du verpflichtet den Umgang des Kindes (die Beziehung) mit der Mutter aktiv und mit allen pädagogischen Mitteln zu fördern. Dazu könnte auch die Zustimmung gehören, daß das Kind die Mutter begleitet.
Deine Weigerung könnte Dir insofern schwer auf die Füße fallen.
'Interessen des Kindes' ist eine Formulierung aus der Sphäre des EGMR. Wäre Dir statt dessen das deutsche 'Kindeswohl' und seine Gefährdung lieber?
S.