11-04-2014, 12:01
Hallo Zusammen,
ich weiß nicht ob mir überhaupt jemand helfen kann, ich glaube ich bin da auf eine Gesetzeslücke gestoßen. Ich überlege mir derzeit zu klagen um einen Präzedenzfall zu schaffen um hier für Rechtsklarheit zu sorgen. Folgendes: Ich habe eine 11-jährige Tochter und praktiziere mit meiner Ex-Frau das Wechselmodell, unsere Tochter lebt also zur Hälfte bei mir und zur Hälfte bei ihrer Mutter. Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Gemeldet ist sie bei ihrer Mutter, da in Deutschland nur eine Hauptmeldeadresse zulässig ist. Nebenmeldeadressen sind rechtlich irrelevant. Nun hat meine Ex eine Mutter-und-Kind-Kur beantragt und die Krankenkasse hat mir auf den AB gesprochen sie hätten noch Fragen an mich bezüglich meiner behandlungsbedürftigen Tochter. (Sie ist über mich versichert)
Auf meinen Rückruf hin teilte man mir mit, der Anruf sei ein Versehen und man dürfe mir zu meiner Tochter keinerlei Auskunft erteilen. Auf meinen Einwand es bestünde gemeinsames Sorgerecht und sie hätten mir bezüglich meiner Tochter jede Auskunft zu erteilen, antwortete man mir lapidar ich solle das gemeinsame Sorgerecht nachweisen.
Auf meine Nachfrage, wie ich das denn nach Vorstellung der Krankenkasse machen soll, da kein Dokument über ein gemeinsames Sorgerecht besteht und mir auch keine Institution, Gericht, Jugendamt etc. ein solches ausstellen kann, hieß es, das wäre mein Problem.
Ich ließ mich von der freundlichen Sachbearbeiterin dann zu ihrem Abteilungsleiter durchstellen, mein Angebot ich könne mein Scheidungsurteil in Kopie gerne zusenden, quasi als Negativbescheid, da in selbigem das Sorgerecht nicht erwähnt wird (heutzutage ein Automatismus) wurde abgelehnt, mit der Begründung mir könne auch nach der Scheidung das Sorgerecht entzogen worden sein.
Auf meine Frage wie denn meine Ex-Frau ihr Sorgerecht nachgewiesen habe habe, wurde mir mitgeteilt da meine Tochter bei ihr gemeldet sei, sei automatisch davon auszugehen das sie zumindest ein Teil des Sorgerechtes hat, alles andere widerspräche der Realität. Der Abteilungsleiter wusste auch Rat:"Die einzige Möglichleit uns ihr Sorgerecht nachzuweisen ist sich von ihrer Ex-Frau dieses bestätigen zu lassen." Zitat Ende.
Was meine Ex-Frau aber nicht macht weil "unser Verhältnis derzeit nicht gut genug ist um Gefälligkeiten zu erweisen." Im Übrigen möchte ich auch mein Sorgerecht nicht vom Gutdünken meiner Ex-Frau abhängig machen.
Fällt jemandem noch irgendetwas ein? Eine Klage kostet Geld und Kosten und Länge des Verfahrens sind nicht abzusehen. Aber es ärgert mich wie Sau.
Das Jugendamt hat übrigens auch nur eine Liste mit Sorgerechtsvätern die nicht verheiratet waren. Das sollte man ändern.
Grüße an alle, Seppo
ich weiß nicht ob mir überhaupt jemand helfen kann, ich glaube ich bin da auf eine Gesetzeslücke gestoßen. Ich überlege mir derzeit zu klagen um einen Präzedenzfall zu schaffen um hier für Rechtsklarheit zu sorgen. Folgendes: Ich habe eine 11-jährige Tochter und praktiziere mit meiner Ex-Frau das Wechselmodell, unsere Tochter lebt also zur Hälfte bei mir und zur Hälfte bei ihrer Mutter. Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Gemeldet ist sie bei ihrer Mutter, da in Deutschland nur eine Hauptmeldeadresse zulässig ist. Nebenmeldeadressen sind rechtlich irrelevant. Nun hat meine Ex eine Mutter-und-Kind-Kur beantragt und die Krankenkasse hat mir auf den AB gesprochen sie hätten noch Fragen an mich bezüglich meiner behandlungsbedürftigen Tochter. (Sie ist über mich versichert)
Auf meinen Rückruf hin teilte man mir mit, der Anruf sei ein Versehen und man dürfe mir zu meiner Tochter keinerlei Auskunft erteilen. Auf meinen Einwand es bestünde gemeinsames Sorgerecht und sie hätten mir bezüglich meiner Tochter jede Auskunft zu erteilen, antwortete man mir lapidar ich solle das gemeinsame Sorgerecht nachweisen.
Auf meine Nachfrage, wie ich das denn nach Vorstellung der Krankenkasse machen soll, da kein Dokument über ein gemeinsames Sorgerecht besteht und mir auch keine Institution, Gericht, Jugendamt etc. ein solches ausstellen kann, hieß es, das wäre mein Problem.
Ich ließ mich von der freundlichen Sachbearbeiterin dann zu ihrem Abteilungsleiter durchstellen, mein Angebot ich könne mein Scheidungsurteil in Kopie gerne zusenden, quasi als Negativbescheid, da in selbigem das Sorgerecht nicht erwähnt wird (heutzutage ein Automatismus) wurde abgelehnt, mit der Begründung mir könne auch nach der Scheidung das Sorgerecht entzogen worden sein.
Auf meine Frage wie denn meine Ex-Frau ihr Sorgerecht nachgewiesen habe habe, wurde mir mitgeteilt da meine Tochter bei ihr gemeldet sei, sei automatisch davon auszugehen das sie zumindest ein Teil des Sorgerechtes hat, alles andere widerspräche der Realität. Der Abteilungsleiter wusste auch Rat:"Die einzige Möglichleit uns ihr Sorgerecht nachzuweisen ist sich von ihrer Ex-Frau dieses bestätigen zu lassen." Zitat Ende.
Was meine Ex-Frau aber nicht macht weil "unser Verhältnis derzeit nicht gut genug ist um Gefälligkeiten zu erweisen." Im Übrigen möchte ich auch mein Sorgerecht nicht vom Gutdünken meiner Ex-Frau abhängig machen.
Fällt jemandem noch irgendetwas ein? Eine Klage kostet Geld und Kosten und Länge des Verfahrens sind nicht abzusehen. Aber es ärgert mich wie Sau.
Das Jugendamt hat übrigens auch nur eine Liste mit Sorgerechtsvätern die nicht verheiratet waren. Das sollte man ändern.
Grüße an alle, Seppo