Teile der Krankenkasse schriftlich mit, dass du das "behandlungsbedürftige Kind" gerne zur Kur begleitest.
Ansonsten kannst du zunächst den Arzt, der die Notwendigkeit attestiert hat, um Auskunft angehen - natürlich auch die Kimu. Möglicherweise hat auch das Jugendamt seine Finger im Spiel - frage dort auch an.
Apropos: Hat die Krankenkasse auch einen Namen, die so väterfeindlich agiert?
Ansonsten kannst du zunächst den Arzt, der die Notwendigkeit attestiert hat, um Auskunft angehen - natürlich auch die Kimu. Möglicherweise hat auch das Jugendamt seine Finger im Spiel - frage dort auch an.
Apropos: Hat die Krankenkasse auch einen Namen, die so väterfeindlich agiert?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #