Das Problem hatte ich auch dauernd, zumal meine Ex immer so tat, als hätte sie das Sorgerecht allein. Habe mir dann angewöhnt darauf hin zu weisen, dass standardmäßig nach der Scheidung das Sorgerecht unberührt bleibt. Wenn es dann eine andere Regelung gibt, hat jemand einen Beschluß in der Hand, aus dem die andere Regelung hervorgeht. Deswegen bin ich bis zur Vorlage eines solchen Beschlusses als sorgeberechtigt anzuerkennen. Die Kasse möge das gefälligst nicht umdrehen. Danach war das Thema meist erledigt.
An einigen Stellen (bei denen ich erwartet habe, dass denen das bekannt ist) habe ich dann noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht (immer ohne Antwort).
An einigen Stellen (bei denen ich erwartet habe, dass denen das bekannt ist) habe ich dann noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht (immer ohne Antwort).