11-04-2014, 12:43
Krankenkassen unterliegen dem Sozialrecht und das Sozialrecht beinhaltet einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Auskunft.
Stell einfach einen schriftlichen Antrag auf Auskunft und wenn du sie ärgern willst, einen Antrag auf Akteneinsicht. Damit dürfte sich das Problem erledigt haben. Wenn nicht, kannst du natürlich das Sozialgericht anrufen.
Es gibt übrigens ein Sorgeregister, wie ich meine beim Standesamt oder Jugendamt, dort sollte ein entsprechendes Dokument zu beschaffen sein.
Stell einfach einen schriftlichen Antrag auf Auskunft und wenn du sie ärgern willst, einen Antrag auf Akteneinsicht. Damit dürfte sich das Problem erledigt haben. Wenn nicht, kannst du natürlich das Sozialgericht anrufen.
Es gibt übrigens ein Sorgeregister, wie ich meine beim Standesamt oder Jugendamt, dort sollte ein entsprechendes Dokument zu beschaffen sein.