11-04-2014, 13:56
Nach kurzer Recherche bestätigt sich das tatsächlich. Ich war nicht verheiratet und habe es mir deshalb so gemerkt. Ist aber für nicht eheliche Väter, die kraft Erklärung sorgeberechtigt sind, eine Option.
Letztlich muss die Krankenkasse nach Antrag sowieso im Verwaltungsverfahren ermitteln und wird sich dann an die Mutter wenden, wenn die das auf die Spitze treiben wollen.
Letztlich muss die Krankenkasse nach Antrag sowieso im Verwaltungsverfahren ermitteln und wird sich dann an die Mutter wenden, wenn die das auf die Spitze treiben wollen.