(11-04-2014, 17:43)Zala schrieb: Eigentlich nicht, aber was soll´s.Was DAS die Antwort auf meine Frage?
Wenn ja, dann hast Du Systematik und Möglichkeiten des SGB II noch nicht verstanden.
Anspruch auf Leistung hast Du, wenn Du bedürftig bist, wenn anrechenbares Einkommen nicht den Bedarf Deiner Familie (in spezieller Organisation) deckt. Dein Bedarf muß hoch und Dein anrechenbaren Einkommen niedrig, dh die Absetzbeträge 'vollständig' sein.
S.