11-04-2014, 17:57
(11-04-2014, 17:11)Skipper schrieb: Hoppala, da hat jemand noch nichts von § 1684 BGB Umgangsrecht und den innewohnenden strengen Pflichten gehört, den Umgang mit allen Mitteln zu fördern.
Die Kur ist immer noch nicht Teil des Umgangsrechts, also brauchst du den Paragraphen auch nicht zu bemühen.
Eine Kur ist eine medizinische Maßnahme und somit in der Sphäre des Sorgerechts, das die Mutter für diesen Bereich scheinbar nicht mehr hat.