Von Kur des Kindes spreche ich nicht!
Mir geht es um die Verbesserung des Verhältnisses zur entfernten Mutter.
Das läßt sich im Umgangsrecht abbilden, aber genauso aus der Verantwortung, aus dem Kindeswohl und der Bindungsförderung des allein sorgenden Vaters ableiten.
Wenn eine Mutter-Kind-Kur dazu beitragen kann, warum denn nicht.
Wie schon gesagt: Aus meiner Kenntnis der Verhältnisse wäre das jetzt zu früh.
Wenn die Mutter das - später einmal - so bei Gericht vorträgt, dann kann ich mir gut vorstellen, daß dem Antrag entsprochen werden könnte.
S.
Mir geht es um die Verbesserung des Verhältnisses zur entfernten Mutter.
Das läßt sich im Umgangsrecht abbilden, aber genauso aus der Verantwortung, aus dem Kindeswohl und der Bindungsförderung des allein sorgenden Vaters ableiten.
Wenn eine Mutter-Kind-Kur dazu beitragen kann, warum denn nicht.
Wie schon gesagt: Aus meiner Kenntnis der Verhältnisse wäre das jetzt zu früh.
Wenn die Mutter das - später einmal - so bei Gericht vorträgt, dann kann ich mir gut vorstellen, daß dem Antrag entsprochen werden könnte.
S.