Eindeutig ja! §156 Stgb: Zaunspringverbot für unterhaltspflichtige Ex Ossis
Wer als Unterhaltspflichtiger Ex Ossis Zäune überspringt um politisches Asyl zu beantragen wird nicht unter einem Jahr Freiheitsentzug bestraft.
Wer als Unterhaltspflichtiger Ex Ossis Zäune überspringt um politisches Asyl zu beantragen wird nicht unter einem Jahr Freiheitsentzug bestraft.
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