11-04-2014, 21:08
(11-04-2014, 17:58)Gerald Emmermann schrieb: Feststellungsklage: § 256 ZPO!In aller Regel reicht es, damit zu drohen.
Der TO schreibt:
"Der Abteilungsleiter wusste auch Rat:"Die einzige Möglichleit uns ihr Sorgerecht nachzuweisen ist sich von ihrer Ex-Frau dieses bestätigen zu lassen."
Ist natürlich Unfug!
Jedes Finanzamt (hint!) akzeptiert das "halbe" Kind, solange die gottähnliche Mutter nicht das Gegenteil beweist.
Scheidungsurteil vorlegen, sollte völlig ausreichend sein.