12-04-2014, 08:25
Ich würde der Kur mit Kind ausdrücklich widersprechen, solange du nicht umfassend über die Diagnose und Therapie aufgeklärt worden bist.
Geht allerdings vermutlich nur, wenn das Kind dort auch gegen irgendetwas behandelt wird.
Sollte das nicht der Fall sein, sondern das Kind die Mutter nur wegen angeblich fehlender anderweitiger Betreuungsmöglichkeiten begleiten soll, solltest du ebenfalls widersprechen, weil genau diese Betreuungsmöglichkeiten bei dir gegeben sind.
Wenn die Mutter in ihrem Antrag etwas anderes behauptet hat, so entspricht das nicht der Wahrheit.
Ebenso wie evtl. Behauptungen der Mutter, sie alleinige Inhaberin des Sorgerechts für X.
Euer Kind ist ehelich, die gemeinsame Sorge daher der gesetzliche Regelfall. Behauptungen über Abweichungen von diesem Regelfall bedürfen der richterlichen Anordnung und sind von demjenigen nachzuweisen, der sie aufgestellt hat.
Geht allerdings vermutlich nur, wenn das Kind dort auch gegen irgendetwas behandelt wird.
Sollte das nicht der Fall sein, sondern das Kind die Mutter nur wegen angeblich fehlender anderweitiger Betreuungsmöglichkeiten begleiten soll, solltest du ebenfalls widersprechen, weil genau diese Betreuungsmöglichkeiten bei dir gegeben sind.
Wenn die Mutter in ihrem Antrag etwas anderes behauptet hat, so entspricht das nicht der Wahrheit.
Ebenso wie evtl. Behauptungen der Mutter, sie alleinige Inhaberin des Sorgerechts für X.
Euer Kind ist ehelich, die gemeinsame Sorge daher der gesetzliche Regelfall. Behauptungen über Abweichungen von diesem Regelfall bedürfen der richterlichen Anordnung und sind von demjenigen nachzuweisen, der sie aufgestellt hat.