12-04-2014, 14:04
(11-04-2014, 12:01)Seppo schrieb: ... ich glaube ich bin da auf eine Gesetzeslücke gestoßen. Ich überlege mir derzeit zu klagen um einen Präzedenzfall zu schaffen um hier für Rechtsklarheit zu sorgen.nicht alles, was dem Wortlaut nach nicht im Gesetz steht, ist eine "Gesetzeslücke"!
Wenn es Dir nicht darum geht, die KM zur Mitwirkung bei der Aufklärung der Sorgerechtsverhältnisse zu veranlassen, sondern die Krankenkasse zu verpflichten, Auskünfte deswegen zu erteilen, weil Deiner Meinung nach dazu der Nachweis der Ehe zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ausreicht, besteht ein Feststellungsinteresse im konkreten Fall natürlich nur solange, wie sich die Angelegenheit nicht durch Beendung der Kur erledigt hat.
Die Sache ist auch nicht ganz unkompliziert, weil sich die KrKasse vermutlich zu Recht darauf berufen kann, dass Zweifel an der bestehenden Sorgerechtslage jedenfalls dann berechtigt sind, wenn der Vater die gewünschten Informationen nicht direkt von der KM bekommt und die Wohnsitze auseinander fallen.
Zwar kann man auf Auskunft klagen.
Fraglich ist aber, ob eine sogenannte negative Feststellungsklage gegenüber der Auskunftsklage subsidiär ist und schon deswegen -aus Sachurteilsgründen- abgewiesen werden würde.
Möglich wäre ja auch noch, die KM zu verpflichten, Auskünfte zu erteilen und -für die Zukunft unabhängig davon- die Sorgerechtslage zu klären.
Tätigwerden solltest Du auf jeden Fall!
Denn hier zeigt sich wieder einmal mehr, dass die geltende Sorgrechtslage zu einem Verwaltungsaufwand und -streit führen kann, der das Kindeswohl nachteiligt zu beeinträchtigen geeignet ist. Darauf solltest Du auch -ruhig öfter mal- explizite hinweisen!