12-04-2014, 18:00
Hast Du in Deiner Umgangsvereinbarung so etwas aufgenommen dass ausgefallene Termine sofort nach zu holen sind. Z.b. wenn Dein kleiner Krank wird oder so. So das Dein Umgangstermin nicht wirklich ausfällt sondern eben eine Woche später dann nachgeholt wird. Ich habe bei mir so was aufnehmen lassen. Dann könntest Du Dein Kind vielleicht ab nächsten Sonnabend bekommen. Schlag doch Deiner Ex das so oder so vor bevor Du ein Ordnungsgeldantrag stellst. So zeigst Du auch noch guten willen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!