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Kein Unterhalt aus Südamerika
#19
verurteilt werden kann man nur, wenn sie einen kriegen. Nicht in Abwesenheit.

Dann gibt es ja auch noch die Strafverfolgungsverjährung ... Ein neuer Pass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Die Strafverfolgungsverjährung greift nach 5 (???) Jahren?


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RE: Kein Unterhalt aus Südamerika - von p__ - 03-05-2009, 21:15
RE: Kein Unterhalt aus Südamerika - von p__ - 03-05-2009, 21:39
RE: Kein Unterhalt aus Südamerika - von Jigsaw - 03-05-2009, 22:01
RE: Kein Unterhalt aus Südamerika - von p__ - 03-05-2009, 23:25
RE: Kein Unterhalt aus Südamerika - von Gast1 - 04-05-2009, 02:42
RE: Kein Unterhalt aus Südamerika - von Exilierter - 04-05-2009, 05:14
RE: Kein Unterhalt aus Südamerika - von Jigsaw - 04-05-2009, 06:23
RE: Kein Unterhalt aus Südamerika - von Jigsaw - 04-05-2009, 08:03
RE: Kein Unterhalt aus Südamerika - von Ralf G. - 04-05-2009, 08:25
RE: Kein Unterhalt aus Südamerika - von Exilierter - 04-05-2009, 18:25

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