14-04-2014, 07:18
(07-04-2014, 02:52)Das Nerdliche Orakel schrieb: In deinem Hauptartikel steht
(07-10-2013, 20:09)Zuschauer schrieb: Nur kurze Zeit später wird die Frau schwanger von mir, reicht auch die Scheidung ein.Die Scheidung war Folge ihrer und deiner Tat. Nicht umgekehrt.
So, nun noch mal klar und deutlich.
Sie hatte eine Trennungs- und Scheidungsabsicht mir zu verstehen geben. Danach ist sie schwanger geworden.
Ja natürlich kann man mich dafür verurteilen, dass ich mit einer verheirateten Frau etwas angefangen habe.
Da bin ich durchaus auch sehr selbstkritisch.
Was wiederum rein gar nix an dem Fakt ändert, dass die zweite Heirat unter Vorsatz erfolgte, mir noch nicht einmal Umgang zu gewähren.
Das Kind sollte über die hälftige Identität belogen werden.