Moin h.m,
Es steht also fest, daß Du der leibliche Vater des Kindes bist.
Es gibt unregelmäßigen Umgang, das Kind schläft aber auch schon bei Dir.
Zur Festigung der Beziehung zum Kind rate ich Dir zum sog. 'Dreisprung':
- Bitte an die Mutter, einer von Dir zuvor sorgfältig ausgearbeiteten Umgangsregelung zuzustimmen
Führt diese Bitte nicht zum Erfolg, dann
- Antrag beim Jugendamt stellen auf Vermittlung zum Umgangsrecht
Führt auch das nicht zum gewünschten Ergebnis, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgnagsrechts
Wir können Dir bei Formulierungen behilflich sein.
Nach Feststellung der Vaterschaft und ihrer Beurkundung wirst Du um die Zahlung von Kindesunterhalt und einen Titel dazu und uU auch um Betreuungsunterhalt für die Mutter (min für die ersten drei Lebensjahre des Kindes) nicht herumkommen.
Um die Frau solltest Du Dir keine weiteren Gedanken mehr machen.
Lebe Deine Vaterschaft, sieh Deine Tochter als großes Geschenk des Leben. Vatersein ist das Größte. Du wirst sehen...
Wie ist denn Deine finanzielle Situation? Kannst Du den Kindesunterhalt und die Versorgung des Kindes während der Umgänge stemmen, ohne unterhaltsrechtlich zum Mangelfall und ohne sozialrechtlich bedürftig zu werden?
S.
Es steht also fest, daß Du der leibliche Vater des Kindes bist.
Es gibt unregelmäßigen Umgang, das Kind schläft aber auch schon bei Dir.
Zur Festigung der Beziehung zum Kind rate ich Dir zum sog. 'Dreisprung':
- Bitte an die Mutter, einer von Dir zuvor sorgfältig ausgearbeiteten Umgangsregelung zuzustimmen
Führt diese Bitte nicht zum Erfolg, dann
- Antrag beim Jugendamt stellen auf Vermittlung zum Umgangsrecht
Führt auch das nicht zum gewünschten Ergebnis, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgnagsrechts
Wir können Dir bei Formulierungen behilflich sein.
Nach Feststellung der Vaterschaft und ihrer Beurkundung wirst Du um die Zahlung von Kindesunterhalt und einen Titel dazu und uU auch um Betreuungsunterhalt für die Mutter (min für die ersten drei Lebensjahre des Kindes) nicht herumkommen.
Um die Frau solltest Du Dir keine weiteren Gedanken mehr machen.
Lebe Deine Vaterschaft, sieh Deine Tochter als großes Geschenk des Leben. Vatersein ist das Größte. Du wirst sehen...
Wie ist denn Deine finanzielle Situation? Kannst Du den Kindesunterhalt und die Versorgung des Kindes während der Umgänge stemmen, ohne unterhaltsrechtlich zum Mangelfall und ohne sozialrechtlich bedürftig zu werden?
S.