14-04-2014, 12:54
Alles ab II würde ich weglassen. Klingt nach "Kriegstreiberei" (also so als ob du der KM einfach nur eine reinwürgen willst), bzw. ist überflüssig. Falls du die nicht zustandegekommende JA-Vereinbarung ins Spiel bringen willst, reicht sowas:
- Als "Rechtfertigung" für die Umgangsverweigerung führt Frau KM eine vor dem Gerichtsbeschluss beim JA diskutierte, jedoch nie tatsächlich geschlossene - insofern gegenstandslose - Vereinbarung an. -
Im übrigen würde ich beantragen, den ausgefallenen Umgang in den Sommerferien nachzuholen - damit machst du auch nochmal deutlich, dass es dir in erster Linie um Umgang geht und nicht nur darum, die KM für ihre Verfehlungen bezahlen zu lassen.
- Als "Rechtfertigung" für die Umgangsverweigerung führt Frau KM eine vor dem Gerichtsbeschluss beim JA diskutierte, jedoch nie tatsächlich geschlossene - insofern gegenstandslose - Vereinbarung an. -
Im übrigen würde ich beantragen, den ausgefallenen Umgang in den Sommerferien nachzuholen - damit machst du auch nochmal deutlich, dass es dir in erster Linie um Umgang geht und nicht nur darum, die KM für ihre Verfehlungen bezahlen zu lassen.