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Trennungsunterhalt ohne Ende
#11
(03-05-2009, 02:15)bubble schrieb: Heirat Mitte 2004
Trennung 1. Quartal 2007
Scheidung letzten Monat

Demzufolge rechnet der Richter die Ehezeit mit 3 Jahren als kurz.
Das kann Dein Vorteil sein, denn i.d.R. sind 5 Jahre die Grenze.
Damit würde ein Unterhaltsbegehren ihrerseits auf wackligen Beinen stehen.
Trennungsunterhalt bedeutet Unterhalt für die Zeit der Trennung bis zum Tag der Scheidung.
Dann ist Sense!

Da sie aber arbeitslos in die Ehe kam, hast Du diesen Zustand so akzeptiert. Du hast sie DESWEGEN unterstützt und nun kann es leider sein, daß sie hieraus Ansprüche geltend machen will.
Das wäre dann der nacheheliche Unterhalt.

Ich glaube, daß hier tatsächlich nur ein guter Anwalt helfen kann.
Solltest Du Dich für einen Anwalt entscheiden, dann berücksichtige bitte, daß es ein FACHANWALT für Familienrecht ist.
Gehe nie zu einen Anwalt, der angeblich alles macht und alles kann!


.... alles, was Du in die Ehe mitgebracht hast, ist nach der Trennung weiter Dein alleiniges Eigentum und geht die Ex nix an.
Daher steht auch die Wohnung nicht zur Debatte und es fallen auch keine Streitwerte hierfür an.
Man muß aber aufpassen, daß der eigene Rechtsanwalt die Wohnung nicht zum Antragsgegenstand macht! - Dann kostet`s richtig Moos.


kleines Beispiel von mir:
Ich hatte mit Ex ein Haus.
Dem Rechtsanwalt habe ich damals gesagt, erst muß die Ehescheidung durch und hinterher gehen wir das Thema Haus an.
Wert war 320.000 DM, also ein ziemlich guter Streitwert und da freut sich jeder Anwalt!
Nach der Scheidung habe ich ihm das Mandat entzogen.
Nix mit Streit ums Haus!
Da hat er gebockt und mir sogar noch einen Drohbrief geschrieben.
Deshalb..... aufpassen!
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Trennungsunterhalt ohne Ende - von bubble - 01-05-2009, 04:16
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