14-04-2014, 16:20
hoch ging's her, in der heutigen Sitzung.
Und laut!
Dabei waren:
- die KM mit Anwalt
- die Verfahrensbeiständig (die übrigens einen guten Eindruck auf mich gemacht hatte)
- und ein Dipl.-Päd. von meinen "Freunden": der Diakonie!
Wie man es nicht anders gewohnt ist, wurden Schriftsätze überreicht:
- ein Anwaltsschriftsatz,
- die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin
Nachgefragt, warum ich die angefordrtten (oben!) Schrift Stücke
- das Attest über die angebliche psychische Belastung meiner Tochter
- den Schriftsatz der KM, den das OLH seinerzeit angefordert hatte
stellte man sich zunächst unwissend ...
Ob ich "blind" verhandel solle, ober ob ich Gelegenheit erhalte, Einblick in die Schriftsätze zu nehmen ...
Mir wurde erlaubt, zu lesen!
Die -wie vermutet sehr junge Richterin- fragt mich nochob sie dass, was ich in meinem Schriftsatz kritisiert hätte, als Befangenheitsantrag werten solle.
Ich habe geantwortet, dass ich bislang "nur" Probleme damit habe, ihre bisherigen Entscheidungen mit Willkür oder mit Rechtsunkenntnis bewerten muss.
Sie: jeder macht Fehler!
Jaja - aber sie haben Fehler zu meinem Nachteil gemacht:
- für die Änderung des bestehenden Umgangsrechte gäbe es keine Veranlassung, 1696 I BGB,
- Kostenentscheidung zu meinen Lasten in einem VKH-Verfahren
- Abweisung des Ordnungsgeldantrages ...
- die noch immer nicht erfolgte Übersendung des Attestes ....
Dann ging das Theater los!
Genau die stereotype Kacke, die man sich als Vater in solchen Verfahren immer wieder anhören muss, wurde von der KM vorgetragen....
Irgendwann ist mir einfach der Kragen geplatzt und ich habe meinen Kram zusammen gepackt und um eine möglichst umgehende Entscheidung gebeten, damit die Sache schnell dem OLG eingereicht werden könne ...
Und Herrn "Borkenkäfer" habe ich für seine außerordentlichen Verdienste den Orden des Günter Mühlbauer im Din a 4 Format überreicht (was er hoffentlich nicht persönlich nimmt
):
Und laut!
Dabei waren:
- die KM mit Anwalt
- die Verfahrensbeiständig (die übrigens einen guten Eindruck auf mich gemacht hatte)
- und ein Dipl.-Päd. von meinen "Freunden": der Diakonie!
Wie man es nicht anders gewohnt ist, wurden Schriftsätze überreicht:
- ein Anwaltsschriftsatz,
- die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin
Nachgefragt, warum ich die angefordrtten (oben!) Schrift Stücke
- das Attest über die angebliche psychische Belastung meiner Tochter
- den Schriftsatz der KM, den das OLH seinerzeit angefordert hatte
stellte man sich zunächst unwissend ...
Ob ich "blind" verhandel solle, ober ob ich Gelegenheit erhalte, Einblick in die Schriftsätze zu nehmen ...
Mir wurde erlaubt, zu lesen!
Die -wie vermutet sehr junge Richterin- fragt mich nochob sie dass, was ich in meinem Schriftsatz kritisiert hätte, als Befangenheitsantrag werten solle.
Ich habe geantwortet, dass ich bislang "nur" Probleme damit habe, ihre bisherigen Entscheidungen mit Willkür oder mit Rechtsunkenntnis bewerten muss.
Sie: jeder macht Fehler!
Jaja - aber sie haben Fehler zu meinem Nachteil gemacht:
- für die Änderung des bestehenden Umgangsrechte gäbe es keine Veranlassung, 1696 I BGB,
- Kostenentscheidung zu meinen Lasten in einem VKH-Verfahren
- Abweisung des Ordnungsgeldantrages ...
- die noch immer nicht erfolgte Übersendung des Attestes ....
Dann ging das Theater los!
Genau die stereotype Kacke, die man sich als Vater in solchen Verfahren immer wieder anhören muss, wurde von der KM vorgetragen....
Irgendwann ist mir einfach der Kragen geplatzt und ich habe meinen Kram zusammen gepackt und um eine möglichst umgehende Entscheidung gebeten, damit die Sache schnell dem OLG eingereicht werden könne ...
Und Herrn "Borkenkäfer" habe ich für seine außerordentlichen Verdienste den Orden des Günter Mühlbauer im Din a 4 Format überreicht (was er hoffentlich nicht persönlich nimmt

![[Bild: kein%20Herz%20fr%20Kinder.jpg]](http://www.väterwiderstand.de/images/kein%20Herz%20fr%20Kinder.jpg)