14-04-2014, 19:45
Hallo hab schon wieder einen Pfändungbeschluß
.Im Dezember2012 wurde in meiner Abwesenheit und ohne meine Kenntnis zwischen meiner damaligen Rechtsvertretung und dem Anwalt meiner Exfrau ein Vergleich über Trennungsunterhalt geschlossen. Der Vergleich besagt das ich für April bis November 2011 Trennungsunterhalt zu zahlen habe, Zahlungen für drei Monate wurden von Exe angegeben und berücksichtigt und von der gesamten Summe abgezogen so das der Vergleich auf eine Summe x lautete weiter steh drin dass mit Zahlung dieser Summe keine Fprderungen gegen mich mehr bestehen . Allerdings wurde in dieser Vergleichsverhandlung weder von der Gegenseite noch von meiner Rechtsvertretung die bereits geleisteten Unterhaltszahlungen darüber hinaus geltend gemacht, denn ich hatte nachweislich bereits Juli 2011 bis März 2012 gezahlt.
Nachdem mir der Beschluss bekannt wurde, ich lebte damals im Ausland, habe ich sofort meinen damaligen Rechtsbeistand informiert erhielt aber die Antwort das der Vergleich rechtskräftig wäre . Heute nun erhielt ich einen Pfändungsbeschluss über genau diese Summe die in dem Vergleich steh mir stellt sich nun die Frage wie ich dagegen vorgehe da ich diese Summe bereits gezahlt habe ?.
Gruss
.Im Dezember2012 wurde in meiner Abwesenheit und ohne meine Kenntnis zwischen meiner damaligen Rechtsvertretung und dem Anwalt meiner Exfrau ein Vergleich über Trennungsunterhalt geschlossen. Der Vergleich besagt das ich für April bis November 2011 Trennungsunterhalt zu zahlen habe, Zahlungen für drei Monate wurden von Exe angegeben und berücksichtigt und von der gesamten Summe abgezogen so das der Vergleich auf eine Summe x lautete weiter steh drin dass mit Zahlung dieser Summe keine Fprderungen gegen mich mehr bestehen . Allerdings wurde in dieser Vergleichsverhandlung weder von der Gegenseite noch von meiner Rechtsvertretung die bereits geleisteten Unterhaltszahlungen darüber hinaus geltend gemacht, denn ich hatte nachweislich bereits Juli 2011 bis März 2012 gezahlt.
Nachdem mir der Beschluss bekannt wurde, ich lebte damals im Ausland, habe ich sofort meinen damaligen Rechtsbeistand informiert erhielt aber die Antwort das der Vergleich rechtskräftig wäre . Heute nun erhielt ich einen Pfändungsbeschluss über genau diese Summe die in dem Vergleich steh mir stellt sich nun die Frage wie ich dagegen vorgehe da ich diese Summe bereits gezahlt habe ?.
Gruss