14-04-2014, 19:55
Hi Zala,
stimmt, Kindsunterhalt (was ich gerne zahle) sind um die 250 Euronen, stellt sich nur die Frage, ober der Bedarf der Kindesmutter bei 1200 € oder weniger liegt. Schließlich wurde Sie (Vertrag ist ausgelaufen) vor der Geburt arbeitslos.....Das macht schon ein Unterschied, denn die Dame will nach der dritten Kerze nur halbtags arbeiten.....Schließlich bin ich ja nach 1615 BGB verpflichtet, der Dame finanziell unter die Arme zu greifen....Auch wenn wir nicht verheiratet waren, habe ich muffensaufen, die KM die nächsten 15 Jahre zu finanzieren......
stimmt, Kindsunterhalt (was ich gerne zahle) sind um die 250 Euronen, stellt sich nur die Frage, ober der Bedarf der Kindesmutter bei 1200 € oder weniger liegt. Schließlich wurde Sie (Vertrag ist ausgelaufen) vor der Geburt arbeitslos.....Das macht schon ein Unterschied, denn die Dame will nach der dritten Kerze nur halbtags arbeiten.....Schließlich bin ich ja nach 1615 BGB verpflichtet, der Dame finanziell unter die Arme zu greifen....Auch wenn wir nicht verheiratet waren, habe ich muffensaufen, die KM die nächsten 15 Jahre zu finanzieren......