14-04-2014, 21:20
(14-04-2014, 19:40)pac80 schrieb: Mit dem Ergebnis, dass ich nun rd. 2600 € netto pro Monat verdiene.
Die nächsten Jahre werden dir nur rund 1100 bis 1400 EUR bleiben.
In deinem Fall geht es um zu zwei Punkte: 1. Wie hoch ist der Anspruch der Mutter auf Unterhalt gemäss §1615l BGB und 2. Wie lange wird sie unterhaltsberechtigt sein.
Der Anspruch richtet sich nach der Lebensstellung der Mutter. Genau wie bei der Berechnung deines Einkommen leitet sich ihr Einkommensniveau nicht nur von den letzten beiden Monaten vor Eintritt der Unterhaltspflicht/Berechtigung ab, sondern über einen längeren Zeitraum, Standardfall ist ein Jahr (davon kann aber abgewichen werden). Eine zweimonatige Arbeitslosigkeit wird also ihr relevantes Einkommen zwar senken, ist aber nicht alleiniges Markiermass. Ist beim Elterngeldanspruch ähnlich, das übrigens teilweise anspruchsmindernd wirkt.
Die drei Jahre sind nur die Grenze für komplette Nichterwerbstätigkeit. Man hat zwar eilig und schnell eine flächendeckende frühkindliche Betreuung eingeführt, aber -wen wunderts- das Unterhaltsrecht in keinster Weise daran angepasst. Rechne damit, dass du nochmal mehrere Jahre eine Teilzeittätigkeit der Mutter aufstocken musst und rechne auch damit, dass unterm Stich deshalb nicht weniger Unterhalt anfällt, weil der liebe BGH in Abkehr der früheren Rechtslage alle Betreuungkosten nun komplett als Mehrbedarf einstuft. Du darfst also dafür blechen, dass sie wenig arbeitet weil sie ein Kind hat und du darfst dafür gleichzeitig blechen, damit das Kind betreut wird und sie arbeiten kann.