15-04-2014, 00:48
Das Schreiben der KM und das Attest habe ich ja noch nicht.
Im in letzter Minute eingereichten Anwaltsschriftsatz stand sinngemäß nur: ja aber ...
Die VP hat gute Arbeit geleistet. Es handelt sich um die Wiedergabe eines Dialoges zw ihr und meinem Kind, den ich aus Rücksicht auf meine Tochter nicht veröffentlichen will, den ich aber auszugsweise wiedergeben kann:
Sie (die VP) weist anfangs darauf hin, dass meine Tochter in Anwesenheit ihrer Mutter erklärt hätte, dass sie dazu nichts sagen wolle.
Als die KM kurz den Raum verlassen hätte, hätte sie erklärt, dass sie im Grunde gar nicht mehr Fußballspielen wollte, obwohl sie vom Verein gefördert wird und in einer oberen Klasse spielt. Dann bekundet die KM, man könne zusammen reden, im Grunde wisse das Kind über alles bescheid - sie (die KM) hätte aber einem Einzelgespräch zugestimmt.
Nun das Wichtigste in Auszügen:
Meine Tochter wünscht sicht auf Nachfrage, dass der Umgang nicht starr festgelegt wird.
Sie fände es auch gut, wenn ihr Vater sie von der Schule abholen kann, wenn sie mal eher frei hätte - aber ihre Mutter wolle das nicht.
Sie möchte sich auch aussuchen, wie lange sie bei mir ist. Am innerwöchentlichen Umgangstag sei das zu kurz mit dieser ganzen Fahrerei.
Das Wochenende vielleicht auch mal von Freitags (anstatt von Sonnabend) bis Sonntag.
"Wie fände Dein Papa das?"
"Auch gut, er möchte eigentlich das Gleiche!"![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Und Mama?
"Pfuuhhh. Hab' ich jetzt noch nicht so, hm, ich glaube eher nicht ... [lächelt verlegen]
So gehts weiter.
Am Ende der Sitzung hat RA Borkenkäfer beantragt, meinen Antrag (der ja dem geäußerten Willen des Kindes ziemlich genau entspricht) abzuweisen.
Und ich konnte mir nicht verkneifen darauf noch schnell zu antworten, dass ihm der Wille des Kindes offensichtlich nicht verständlich geworden sei.
Ich habe nach wie vor den Eindruck, dass die deutschsprachige Familiengerichtsbarkeit offensichtlich nicht Willens oder zu erkennen in nicht der Lage ist, dass die Übertragung des alleinigen SR auf eine förderinkompetente und bindungsintolerante Mutter ja gerade die Ursache ist für die zunehmenden elterlichen Streitigkeiten.
Man weiß im Grunde gar nicht, womit man es zu tun hat
- mit bloßer Dummheit
- mit fachlichem Unverstand oder
- mit dem personifizierten Bösen überhaupt?!
Vielleicht gibt's demnächst eine Antwort darauf.
Im in letzter Minute eingereichten Anwaltsschriftsatz stand sinngemäß nur: ja aber ...
Die VP hat gute Arbeit geleistet. Es handelt sich um die Wiedergabe eines Dialoges zw ihr und meinem Kind, den ich aus Rücksicht auf meine Tochter nicht veröffentlichen will, den ich aber auszugsweise wiedergeben kann:
Sie (die VP) weist anfangs darauf hin, dass meine Tochter in Anwesenheit ihrer Mutter erklärt hätte, dass sie dazu nichts sagen wolle.
Als die KM kurz den Raum verlassen hätte, hätte sie erklärt, dass sie im Grunde gar nicht mehr Fußballspielen wollte, obwohl sie vom Verein gefördert wird und in einer oberen Klasse spielt. Dann bekundet die KM, man könne zusammen reden, im Grunde wisse das Kind über alles bescheid - sie (die KM) hätte aber einem Einzelgespräch zugestimmt.
Nun das Wichtigste in Auszügen:
Meine Tochter wünscht sicht auf Nachfrage, dass der Umgang nicht starr festgelegt wird.
Sie fände es auch gut, wenn ihr Vater sie von der Schule abholen kann, wenn sie mal eher frei hätte - aber ihre Mutter wolle das nicht.
Sie möchte sich auch aussuchen, wie lange sie bei mir ist. Am innerwöchentlichen Umgangstag sei das zu kurz mit dieser ganzen Fahrerei.
Das Wochenende vielleicht auch mal von Freitags (anstatt von Sonnabend) bis Sonntag.
"Wie fände Dein Papa das?"
"Auch gut, er möchte eigentlich das Gleiche!"
![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Und Mama?
"Pfuuhhh. Hab' ich jetzt noch nicht so, hm, ich glaube eher nicht ... [lächelt verlegen]
So gehts weiter.
Am Ende der Sitzung hat RA Borkenkäfer beantragt, meinen Antrag (der ja dem geäußerten Willen des Kindes ziemlich genau entspricht) abzuweisen.
Und ich konnte mir nicht verkneifen darauf noch schnell zu antworten, dass ihm der Wille des Kindes offensichtlich nicht verständlich geworden sei.
Ich habe nach wie vor den Eindruck, dass die deutschsprachige Familiengerichtsbarkeit offensichtlich nicht Willens oder zu erkennen in nicht der Lage ist, dass die Übertragung des alleinigen SR auf eine förderinkompetente und bindungsintolerante Mutter ja gerade die Ursache ist für die zunehmenden elterlichen Streitigkeiten.
Man weiß im Grunde gar nicht, womit man es zu tun hat
- mit bloßer Dummheit
- mit fachlichem Unverstand oder
- mit dem personifizierten Bösen überhaupt?!
Vielleicht gibt's demnächst eine Antwort darauf.