15-04-2014, 10:18
Hallo,
ich habe euer Forum am Wochenende endeckt und schon viel gelesen. Ich hoffe ihr helft auch einer Mama weiter.
Mein Mann ist letztes Jahr im Juli ausgezogen. Wir haben 3 Kinder (12,10,8).
ER zahlt bisher Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses für die beiden jüngsten 360 Euro. Ich bekomme es nicht vom JA, sondern von ihm, damit er keine Schulden eingeht.
Ich habe bisher aufgestockt über das JC. Leider erkennt das JC meine Größe der Wohnung und somit die Kosten nicht mehr voll an.
Nun habe ich gelesen, dass viele von euch aufstocken und somit den Mindestunterhalt an die KM zahlen können.
Wäre meine Rechnung für den KV so richtig, wenn er aufstocken würde:
391 Bedarf
105 Bedarf 3 Kinder bei 4 Tagen (Mindestaufenthalt beim KV)
650 Warmmiete (lt. unserem Mietspiegel so anerkannt)
----
1146 Bedarf
1800 netto EK Vater
200 Freibetrag Erwerbstätigkeit
875 Mindestunterhalt
------
725 Einkommen
1146 Bedarf
725 Einkommen
----
421 Aufstockung
Kann ich davon ausgehen, dass dies ein JC ohne Probleme anerkennt. Ich würde ihm das gerne als Vorschlag unterbreiten. Ich komme derzeit nicht mehr hin mit dem Geld und möchte eine Klage beim Gericht auf Unterhalt gerne vermeiden. Zumal ich nicht weiß,was ein Gericht berechnen würde.
Die 1800 euro netto Einkommen bei ihm sind nicht ganz klar. Zu zeiten unseres Zusammenlebens hatte er ca 2100 netto. Aber er arbeitet glaube ich derzeit verkürzt. Warum weiß ich nicht.
Über Geld können wir derzeit eigentlich nicht reden. Könnte meine Anwältin dies über einen Vergleich mit seiner Anwältin vorschlagen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich habe euer Forum am Wochenende endeckt und schon viel gelesen. Ich hoffe ihr helft auch einer Mama weiter.
Mein Mann ist letztes Jahr im Juli ausgezogen. Wir haben 3 Kinder (12,10,8).
ER zahlt bisher Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses für die beiden jüngsten 360 Euro. Ich bekomme es nicht vom JA, sondern von ihm, damit er keine Schulden eingeht.
Ich habe bisher aufgestockt über das JC. Leider erkennt das JC meine Größe der Wohnung und somit die Kosten nicht mehr voll an.
Nun habe ich gelesen, dass viele von euch aufstocken und somit den Mindestunterhalt an die KM zahlen können.
Wäre meine Rechnung für den KV so richtig, wenn er aufstocken würde:
391 Bedarf
105 Bedarf 3 Kinder bei 4 Tagen (Mindestaufenthalt beim KV)
650 Warmmiete (lt. unserem Mietspiegel so anerkannt)
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1146 Bedarf
1800 netto EK Vater
200 Freibetrag Erwerbstätigkeit
875 Mindestunterhalt
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725 Einkommen
1146 Bedarf
725 Einkommen
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421 Aufstockung
Kann ich davon ausgehen, dass dies ein JC ohne Probleme anerkennt. Ich würde ihm das gerne als Vorschlag unterbreiten. Ich komme derzeit nicht mehr hin mit dem Geld und möchte eine Klage beim Gericht auf Unterhalt gerne vermeiden. Zumal ich nicht weiß,was ein Gericht berechnen würde.
Die 1800 euro netto Einkommen bei ihm sind nicht ganz klar. Zu zeiten unseres Zusammenlebens hatte er ca 2100 netto. Aber er arbeitet glaube ich derzeit verkürzt. Warum weiß ich nicht.
Über Geld können wir derzeit eigentlich nicht reden. Könnte meine Anwältin dies über einen Vergleich mit seiner Anwältin vorschlagen?
Vielen Dank für eure Hilfe!