15-04-2014, 11:25
Hallo wear4,
wenn die Zahlen deiner Berechnung stimmen, dann könnte der Vater bereits jetzt aufstocken - der Freibetrag wäre nämlich 330 und Fahrtkosten zur Arbeit hat er vielleicht auch noch. Angesichts der Situation ist seine Haltung - die Verschuldung beim Amt zu vermeiden - absolut richtig. Ich würde ihm natürlich raten trotzdem aufzustocken - um sich vor einer Unterhaltsklage zu schützen, dafür VKH zu kriegen und weiter keine Schulden zu machen.
Es hat ein wenig den Anschein, als wolltest du dem Stress mit dem Amt aus dem Weg gehen und lieber mehr Druck auf den Vater machen, weil du vielleicht glaubst so schneller zu einem Leben ohne Amt zu kommen - und damit du eine zu teure Wohnung finanzieren kannst. Hast du Widerspruch eingelegt? Gibt es in deiner Kommune ein BSG-konformes "schlüssiges Konzept" für die Wohnkosten? Wenn nicht, hast du gute Chancen, die höheren Kosten einstweilen durchzusetzen. Guurgle nach dem Begriff. Vielleicht hilft dir das auch schon.
Die für beide Seiten beste Variante A wäre, sich die Betreuung hälftig zu teilen, anstatt Unterhaltsmaximierung zu betreiben - dann könnten beide vermindert arbeiten und es wären beide am schnellsten den Stress mit dem Amt los.
Nur nebenbei - selbst bei deiner Berechnung hättest du nur eine Chance die Differenz zwischen bereinigtem Einkommen und dem sozialrechtlichen Bedarf als KU zu kriegen - denn der Vater sollte natürlich beantragen den Selbstbehalt entsprechend dem sozialrechtlichen Bedarf hochzusetzen.
Im Ergebnis könntet ihr beide natürlich "mehr rausholen" wenn ihr kooperiert - das geht aber nur, wenn du auf Unterhaltsmaximierung verzichtest.
wenn die Zahlen deiner Berechnung stimmen, dann könnte der Vater bereits jetzt aufstocken - der Freibetrag wäre nämlich 330 und Fahrtkosten zur Arbeit hat er vielleicht auch noch. Angesichts der Situation ist seine Haltung - die Verschuldung beim Amt zu vermeiden - absolut richtig. Ich würde ihm natürlich raten trotzdem aufzustocken - um sich vor einer Unterhaltsklage zu schützen, dafür VKH zu kriegen und weiter keine Schulden zu machen.
Es hat ein wenig den Anschein, als wolltest du dem Stress mit dem Amt aus dem Weg gehen und lieber mehr Druck auf den Vater machen, weil du vielleicht glaubst so schneller zu einem Leben ohne Amt zu kommen - und damit du eine zu teure Wohnung finanzieren kannst. Hast du Widerspruch eingelegt? Gibt es in deiner Kommune ein BSG-konformes "schlüssiges Konzept" für die Wohnkosten? Wenn nicht, hast du gute Chancen, die höheren Kosten einstweilen durchzusetzen. Guurgle nach dem Begriff. Vielleicht hilft dir das auch schon.
Die für beide Seiten beste Variante A wäre, sich die Betreuung hälftig zu teilen, anstatt Unterhaltsmaximierung zu betreiben - dann könnten beide vermindert arbeiten und es wären beide am schnellsten den Stress mit dem Amt los.
Nur nebenbei - selbst bei deiner Berechnung hättest du nur eine Chance die Differenz zwischen bereinigtem Einkommen und dem sozialrechtlichen Bedarf als KU zu kriegen - denn der Vater sollte natürlich beantragen den Selbstbehalt entsprechend dem sozialrechtlichen Bedarf hochzusetzen.
Im Ergebnis könntet ihr beide natürlich "mehr rausholen" wenn ihr kooperiert - das geht aber nur, wenn du auf Unterhaltsmaximierung verzichtest.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #