04-05-2009, 10:22
(04-05-2009, 08:55)Max schrieb: Demzufolge rechnet der Richter die Ehezeit mit 3 Jahren als kurz.Nach meinem Kenntnisstand zählt für den Zugewinnausgleich die Zeit von Ehehschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrages. Das wären dann 3,5 Jahre. Hoffentlich egal.
Das kann Dein Vorteil sein, denn i.d.R. sind 5 Jahre die Grenze.
Damit würde ein Unterhaltsbegehren ihrerseits auf wackligen Beinen stehen.
Trennungsunterhalt bedeutet Unterhalt für die Zeit der Trennung bis zum Tag der Scheidung.
Dann ist Sense!
(04-05-2009, 08:55)Max schrieb: Da sie aber arbeitslos in die Ehe kam, hast Du diesen Zustand so akzeptiert. Du hast sie DESWEGEN unterstützt und nun kann es leider sein, daß sie hieraus Ansprüche geltend machen will.Sie war nur/erst wenige Wochen arbeitslos und ihr wurde gekündigt. Insofern steht keinerlei Planung dahinter. Und jetzt geht es ja auch um Zugewinnausgleich. EU kommt bestimmt später noch. Na, mal sehen...
Das wäre dann der nacheheliche Unterhalt.
(04-05-2009, 08:55)Max schrieb: .... alles, was Du in die Ehe mitgebracht hast, ist nach der Trennung weiter Dein alleiniges Eigentum und geht die Ex nix an.Aber der Wertzuwachs der Wohnung, sollte es ihn geben, der zählt trotzdem, richtig? Dann müsste auch meine Finanzierung eine Rolle spielen. Aber hier glaube ich, dass nach der aktuellen Zugewinnausgleichsberechnung nichts passieren sollte, da vorher wie nachher die Schulden größer sind als der Finanzierungsabbau. Demnächst soll es ja so sein, dass auch so ein Abbau mitberechnet wird...
Daher steht auch die Wohnung nicht zur Debatte und es fallen auch keine Streitwerte hierfür an.
(04-05-2009, 08:55)Max schrieb: Deshalb..... aufpassen!Okay, darauf werde ich aufpassen!