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moeglichst umfangreiche umgangsregelung
#21
Der WE-Umgang läuft, so kenne ich es, grundsätzlich durch, mit Ausnahme der Schul-Ferienhälften, in denen das Kind beim anderen ET ist. In dieser Zeit findet kein Umgang statt.

Für die Weihnachtsfeiertage haben sich zwei Modelle bewährt.
Die Weihnachtsschulferien
- komplett am Stück nehmen und jährlich wechseln oder
- teilen, sodaß die Weihnachststage am Stück jährlich wechseln und gegengleich der Jahreswechsel.

Von Stückelungen der Weihnachtstage halte ich gar nichts.

Die Elternvereinbarung sollten so verfaßt werden, daß sie 'auf immer und ewig' angelegt sind, kein weiterer Regelungs- bzw- Bestätigungbedarf anfällt und damit Konfliktfelder entstehen.

Erst wenn erheblicher Änderungsbedarf besteht, wird die geltende Regelung wieder angefaßt.

S.
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RE: moeglichst umfangreiche umgangsregelung - von Skipper - 15-04-2014, 13:19

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