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Umgangsbeschluss nicht der Forderung und der mündlichen Verhandlung entsprechend
#5
(16-04-2014, 00:31)Vatergefuehl schrieb:
(15-04-2014, 23:55)kay schrieb: Was heisst denn "nachweislich psychisch belasteten Exe"?
Hallo kay,
die bestellte Gutachterin hat der KM eine behandlungsbedürftige Angstpsychose attestiert, komischerweise findet so etwas in der Provinz keinerlei Beachtung, hm...

Hat sich die KM darauf hin in Behandlung begeben?

Ansonsten ist wieder typisch: was nachher auf dem Papier steht (Beschluss) hat wenig zu tun mit dem, was besprochen wurde. Das kann u.a. daran liegen, dass der Richter das Protokoll auf Band spricht. Was nicht auf dem Band ist, findet sich nachher nicht im Beschluss wieder. Gegen Ende jeder Verhandlung diktiert der Richter auf Band: den Parteien vorgespielt und genehmigt. Genau hier ist der Knackpunkt, ich sollte auch mal auf diesem Wege hereingelegt werden - Mann sollte sich die ganze Aufnahme vorspielen lassen und Änderungen verlangen! Das ist des Mannes gutes Recht, schließlich bezahlt er das Ganze ja auch via Verfahrenskosten. Mann darf da dem Richter ruhig ein bißchen Arbeit machen, beim nächsten Mal ist er sorgfältiger.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Umgangsbeschluss nicht der Forderung und der mündlichen Verhandlung entsprechend - von Austriake - 16-04-2014, 11:01

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