(04-05-2009, 10:22)bubble schrieb: Zugewinnausgleich die Zeit von Ehehschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrages.
Moment, bubble .... ursprünglich fragtest Du an wegen Trennungsunterhalt, so auch der Titel des Threds.
Also:
Trennungsunterhalt = von Tag der Trennung bis Tag der Scheidung
nachehelicher Unterhalt = von Tag der Scheidung bis zu Deinem Einzug in die "Einraumwohnung ohne Fenster"

Zugewinnausgleich = von Tag der Eheschließung bis Tag der Trennung